Dipl.-Ing. Oliver Reichelt
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Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Nach Fertigstellung eines Neubaus sowie für sanierte Gebäude muss ein Energieausweis ausgestellt und dem Eigentümer ausgehändigt werden. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss der Energieausweis bei der ersten Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages ausgehändigt werden.


In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner "Sprengnetter goValue" erstellen wir für Sie die gesetzlich geforderten Energieausweise.

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